"Erste Hilfe" - ein wichtiges Thema für jeden!

Gesetzlich ist jeder verpflichtet, bei Not- oder Unfällen im zumutbaren Rahmen die seinem Ausbildungsstand entsprechende, bestmögliche Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar (§ 323c StGB).

Ersthelfer*innen genießen während ihrer Hilfeleistung gesetzlichen Versicherungsschutz gegen alle Personen- und Sachschäden.

 

Gerade diese rechtlichen Aspekte führen dazu, dass die Organisation der Ersten Hilfe als wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements angesehen werden muss.

Erste Hilfe - Ersthelfer versorgt einen am Boden liegenden, verletzten Mann

Organisation der Ersten Hilfe

Wir helfen Ihnen dabei, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit in Ihrem Betrieb im Falle eines Unfalls schnell und kompetent Erste Hilfe geleistet werden kann. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Analyse und Optimierung der betrieblichen Ersten Hilfe, damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. 


Unsere Arbeitsmediziner

  • ermitteln und überprüfen
    • die Anzahl und den Inhalt der Erste Hilfe Kästen in Ihrem Betrieb,
    • mit Ihnen gemeinsam die benötigte Anzahl an Ersthelfenden, oder
  • geben wichtige Hinweise zu sonstigen Erste-Hilfe-Einrichtungen
    • wie Augenduschen oder
    • Dekontaminationseinrichtungen. 

Ausbildung von Ersthelfern und Erste Hilfe Trainings

Um lebensrettende Sofortmaßnahmen im Betrieb zu gewährleisten sind Ersthelfer*innen zu benennen und auszubilden.


Hierzu ist Folgendes zu beachten:

  • Anzahl und Verteilung der Ersthelfenden im Betrieb, dabei zählt bei räumlich getrennten Betriebsstätten jede Betriebsstätte als eigenständige Einheit
  • Vertretungen bei Urlauben, Krankheiten oder Schichtbetrieben, damit Erstversorgung zu jeder Zeit gewährleistet werden kann.
  • Die Anzahl der Ersthelfenden hängt insbesondere von der Betriebsgröße ab.

An unserem Standort in Duisburg führen wir regelmäßig Grundkurse zur Ausbildung von Ersthelfenden und Erste-Hilfe-Trainings durch.

  • Die Grundkurse richten sich an Mitarbeitende, die erstmalig als Ersthelfer*in ausgebildet werden. Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
  • Das Erste Hilfe Training dient als Wiederholung für Mitarbeitende, die bereits einen Grundkurs absolviert haben. Um den Status als betriebliche Ersthelfende beizubehalten, müssen alle ausgebildeten Personen die Kenntnisse binnen 24 Monaten auffrischen.

Kosten

Die Kosten für die Kurse übernimmt in der Regel die jeweilige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Kontaktieren Sie für Fragen dazu bitte Ihre Ansprechpartner bei Ihrer Sozialversicherung. Die ASD Rhein-Ruhr GmbH belastet das vereinbarte Einsatzstundenkontingent lediglich mit einem Obolus für die Organisation der Kurse. 


Achtung! Die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen bieten wir ausschließlich unseren Vertragskunden an.

Bitte buchen Sie nur nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgebenden einen Kurs, wenn Sie bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das entweder mit der ASD Rhein-Ruhr GmbH oder dem ASD der BG Verkehr einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat. Andere Personen können leider nicht an unseren Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen!

Hier können Sie direkt Ihren Grundkurs oder Ihr Erste Hilfe Training buchen!

Erste Hilfe Grundkurs in der Gruppe

Erste Hilfe - Grundkurs

Der Erste-Hilfe-Grundkurs findet in folgenden Räumlichkeiten statt:

Düsseldorfer Str. 193, 47053 Duisburg-Dellviertel, Sitzungssaal

 

Beginn: 08:00 Uhr,

Ende: ca. 17:00 Uhr

 

Veranstaltet wird der Lehrgang durch ein Teammitglied unseres Partnerunternehmens, der ANLUMA Will-ich GmbH.

 

Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin:

Grundkurs

0,00 €

  • Plätze verfügbar
Erste Hilfe Training in der Gruppe

Erste Hilfe -Training

Das Erste-Hilfe-Training findet in folgenden Räumlichkeiten statt:

Düsseldorfer Str. 193, 47053 Duisburg-Dellviertel, Sitzungssaal

 

Beginn: 08:00 Uhr,

Ende: ca. 17:00 Uhr

 

Veranstaltet wird der Lehrgang durch ein Teammitglied unseres Partnerunternehmens, der ANLUMA Will-ich GmbH.

 

Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin:

Training

0,00 €

  • Plätze verfügbar


Wichtig!

Bitte bringen Sie das Abrechnungsformular am Kurstag ausgefüllt mit.



Sollten Sie Fragen zum Erste-Hilfe-Grundkurs oder zum Erste-Hilfe-Training haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung!


Juliett Fazel
Verwaltung Duisburg

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik!



Standort DUISBURG

ASD Rhein-Ruhr

Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg 

 

Telefon: 0203 / 800 45-21

Telefax: 0203 / 800 45-23
E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Standort KLEVE

ASD Rhein-Ruhr
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Prinzenhof 2

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 97 66 61

Telefax: 02821 / 89 95 22

E-Mail: info@asd-rhein-ruhr-kleve.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Logo ASD Rhein-Ruhr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik in Duisburg und Kleve

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