Brandschutz - Ausbildung (fachkundige Unterweisung von Brandschutzhelfer*innen gem. ASR A2.2)

Der Schutz vor Bränden und das Einüben von Abläufen für den Brandfall sollte in jedem Unternehmen einen hohen Stellenwert haben.


Neben dem Leben und der Gesundheit von Beschäftigten, Kunden und anderen Personen, die sich im Unternehmen aufhalten, gilt es auch, die Existenz des Betriebes zu schützen und die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden.

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unserer Vertragskunden werden die eingesetzten Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsingenieure auch immer wieder mit Problemstellungen des organisatorischen Brandschutzes konfrontiert. 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, verfügen unsere als Brandschutzbeauftragte ausgebildeten Fachkräfte über die notwendige Qualifikation, auch wenn die ASD Rhein-Ruhr GmbH die Stellung von externen Brandschutzbeauftragten nicht als eigenständige Dienstleistung anbietet. 

Löschübung bei der Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen
Löschübung bei der Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen

Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich durch die Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Verbindung mit weiteren Vorschriften, insbesondere mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), muss jeder Arbeitgebender Beschäftigte benennen, die im Notfall die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.


Die Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen orientiert sich am jeweiligen Brandschutzkonzept des Unternehmens und wird passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Folgende Inhalte werden von unseren Dozenten vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Begriffsbestimmungen im Brandschutz
  • Eignung, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren und Risiken durch Brände und Explosionen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Betrieblich-organisatorischer Brandschutz inkl. Brandschutzordnung
  • Verantwortung im Brandschutz
  • Aufgaben und Pflichten von Arbeitgeber*innen und Brandschutzhelfer*innen

Gerne steht Ihnen Ihre Sicherheitsfachkraft für Fragen rund um die Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen zur Verfügung. Auch bei der Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen sowie bei der Erstellung von Brandschutzordnungen und der Vorbereitung der regelmäßig durchzuführenden Brandschutzunterweisung stehen Ihnen unsere Experten gerne beratend zur Seite. 

Ergänzend dazu ist jedes Unternehmen verpflichtet auch praktische Löschübungen durchzuführen. Gerne organisieren wir eine solche Übung, bestenfalls direkt im Anschluss an eine Brandschutzunterweisung oder die Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer*innen.


Wir empfehlen Ihnen für den praktischen Teil der Ausbildung das auf das Thema Brandschutz spezialisierte Fachunternehmen H.-J. van Heesch Feuerschutz GmbH aus Kleve. Die Experten der Firma van Heesch führen, falls möglich, auch gerne eine Brandschutzübung auf Ihrem Firmengelände durch.



Die praktische Brandschutzübung beinhaltet eine Erläuterung der Eignung von verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen und deren Einsatzgebiete, Anleitung zum richtigen Löschen, praktische Löschübungen, die Demonstration einer Fettexplosion und vieles mehr. Ziel ist es die Mitarbeitenden für das Thema Brandbekämpfung zu sensibilisieren, Ängste zu nehmen und richtige Löschtechniken zu vermitteln. 


Juliett Fazel - Verwaltung ASD Rhein Ruhr Duisburg

Juliett Fazel

Verwaltung in Duisburg

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