Arbeitssicherheit in Unternehmen


Unfälle und damit verbundene Schädigungen von Beschäftigten bis hin zur Todesfolge, gehören oftmals zu den dramatischsten und nachhaltigsten Ereignissen innerhalb eines Unternehmens. Verantwortliche und Beschäftigte leiden oft noch Jahre unter den Folgen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen dabei, Gefahrenquellen zu erkennen, um Unfallereignisse und andere negative gesundheitliche Auswirkungen für Ihre Beschäftigten durch frühzeitiges Handeln möglichst zu vermeiden.

Die gesetzliche Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen bildet, wie auch in der Arbeitsmedizin, das Gesetz über Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsingenieure / Sicherheits-ingenieurinnen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz „Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Hier heißt es in § 5:

„Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und Ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen…“

Diese Forderung des Gesetzgebers kann gemäß § 19 des Arbeitssicherheits-gesetzes auch erfüllt werden, indem „der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.“ 

Die Sicherheitsfachkräfte der ASD Rhein Ruhr in Duisburg und Kleve

Die Zusammenarbeit mit der ASD Rhein-Ruhr GmbH basiert auf § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Eine schriftliche Bestellung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte

Bei den Sicherheitsfachkräften bzw. den Sicherheitsingenieuren handelt es sich um Experten, die den Unternehmer zu allen in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Themen des Arbeitsschutzes fachkundig beraten. Zur Sicherheitsfachkraft bestellt werden darf nur, wer über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügt und berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in zu führen, oder Sicherheitstechniker*in oder -meister*in mit der entsprechenden Fachkunde ist. Die Fachkunde wird in umfangreichen Fortbildungen vermittelt, die hauptsächlich durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten werden.

Die Mitarbeiter der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützen Sie bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen

z.B. bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Planung und Durchführung von Unterweisungen, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und vielem mehr.

Gefährdungsbeurteilung - Mitarbeiterin im Labor
Unterweisungen - Coach unterweist Mitarbeitende
Betriebsanweisungen - beispielhafte Betriebsanweisungen der ASD Rhein Ruhr

Sicherheitsfachkräfte der ASD Rhein Ruhr GmbH unterstützen bei Betriebsbegehungen
Messen und bewerten von Expositionen - Frau mit Gehörschutz
Sachkundigen Prüfung - Spielplatz mit Klettergerüst und schaukelndem Kind


Wenn sich Ihr Unternehmen in einer der nachfolgenden Städte/Gemeinden befindet, ist eine Vollbetreuung durch unser Haus nach DGUV Vorschrift 2 möglich:

Alpen, Bedburg-Hau, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Goch, Grefrath, Grevenbroich, Hamminkeln, Hattingen, Heiligenhaus, Herten, Hilden, Hünxe, Isselburg, Issum, Kalkar, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Velbert, Viersen, Voerde, Wachtendonk, Weeze, Wesel, Wuppertal, Xanten

Sollte Ihr Unternehmensstandort hier nicht aufgeführt sein, informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch darüber, ob wir eine Vollbetreuung anbieten können. Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

Gerne stehen wir Ihnen auch für Fragen rund um die sicherheitstechnische Betreuung durch unser Haus zur Verfügung. 


Verena Paske
Sekretariat der Geschäftsführung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik!



Standort DUISBURG

ASD Rhein-Ruhr

Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg 

 

Telefon: 0203 / 800 45-21

Telefax: 0203 / 800 45-23
E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Standort KLEVE

ASD Rhein-Ruhr
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Prinzenhof 2

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 97 66 61

Telefax: 02821 / 89 95 22

E-Mail: info@asd-rhein-ruhr-kleve.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


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