Arbeitsmedizin im ASD Rhein-Ruhr

In Zeiten immer knapper werdender Personalressourcen nimmt die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Stellung ein.


Gesunde und belastbare Mitarbeitende sind die Basis jeglicher Geschäftstätigkeiten und sichern den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Wenn Beschäftigte bei der aktuellen Arbeitsmarktlage krankheitsbedingt ausfallen, ist es in den meisten Branchen weitaus schwieriger geeignete Vertretungen oder Ersatz zu finden, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.  

Zudem sind die praktizierten und kommunizierten Gesundheitsmaßnahmen eines Unternehmens im Rahmen des Personalmarketings, längst ein entscheidender Faktor im Kampf um die besten Fachkräfte geworden.  

 

Ziel einer jeden Unternehmensleitung muss es daher sein, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und möglichst lange zu erhalten. 

Arbeitsmedizin Tauglichkeitsuntersuchung - Junger Mann während einer Untersuchung auf dem Ergometer

Die ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt Betriebe jeglicher Branche und Größenordnung dabei, dieses Ziel zu erreichen und bietet ihren Kunden das gesamte Spektrum der modernen Arbeitsmedizin an. Angefangen bei arbeitsmedizinischer Vorsorge, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen, verkehrsmedizinische Untersuchungen über Betriebsbegehungen, Teilnahmen an ASA-Sitzungen, Unterstützung bei Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten, Begleitung von betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM), Beratung von jugendlichen Mitarbeitenden und werdenden Müttern sowie die Begleitung und Konzeption von Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), stehen Ihnen unsere Arbeitsmediziner*innen zur Seite.

Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz ASiG, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte oder Betriebsärztinnen zu bestellen und ihnen die in § 3 des ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Wahlweise kann gemäß § 19 ASiG ein überbetrieblicher Dienst wie die ASD Rhein-Ruhr GmbH mit den Aufgaben betraut werden.

Die Zusammenarbeit mit der ASD Rhein-Ruhr GmbH basiert auf § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).


Wer darf als Arbeitsmediziner*in tätig werden?

Das Team der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen der ASD Rhein Ruhr in Duisburg

Bei Arbeitsmedizinern handelt es sich um hochqualifizierte Spezialisten, die eine umfangreiche, fachspezifische Ausbildung absolviert haben müssen.

 

Neben rund 360 Stunden theoretischen Kursen müssen zukünftige Fachärzte und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin eine 60-monatige praktische Weiterbildung absolvieren und mit einer Facharztprüfung abschließen.

 

Die ASD Rhein-Ruhr GmbH ist eine anerkannte Weiterbildungsstelle für künftige Fachärzte / Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und trägt somit zur Sicherung des Facharztbestandes im Fach Arbeitsmedizin bei. 


Aufgaben der Fachärztin / des Facharztes für Arbeitsmedizin

Dr. med. Harald Müsch - Leitender Arzt - ASD Rhein Ruhr Kleve

Die Aufgaben von Arbeitsmedizinern sind in § 3 des ASiG aufgeführt. Wir bieten unseren Kunden unter anderem die folgenden Leistungen: 

  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Beratung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Beratung bei der Auswahl anforderungsgerechter Körperschutzmittel
  • Beratung bei der Planung von Betriebsanlagen und sanitären und sozialen Einrichtungen
  • Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Analyse von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen 
  • und vieles mehr.

Nicht zu den Aufgaben von Arbeitsmediziner*innen gehört die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeiten („Krankenschein“) der Beschäftigen. Diese Aufgabe obliegt per Gesetz dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). 


Insbesondere auf die folgenden verschiedenen Aspekte arbeitsmedizinischer Untersuchungsmedizin möchten wir näher eingehen:


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - Ärztin für Arbeitsmedizin im Gespräch mit einer Patientin
Dokumentation einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen
Untersuchungen Verkehrsmedizin - Arbeitsmedizin

Untersuchungen Binnenschifffahrt - Arbeitsmedizin
AIDA Aufstiegsuntersuchungen
Deutsche Seediensttauglichkeit - Untersuchungen nach den strengen Kriterien der internationalen IMO/ILO Leitlinie zur Seediensttauglichkeit

Weitere Aufgaben der Arbeitsmedizin


Wenn sich Ihr Unternehmen in einer der nachfolgenden Städte und Gemeinden befindet, ist eine Vollbetreuung nach der DGUV Vorschrift 2 durch unser Haus grundsätzlich möglich:

Alpen, Bedburg-Hau, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Goch, Grefrath, Grevenbroich, Hamminkeln, Hattingen, Heiligenhaus, Herten, Hilden, Hünxe, Isselburg, Issum, Kalkar, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Velbert, Viersen, Voerde, Wachtendonk, Weeze, Wesel, Wuppertal, Xanten

 

Sollte Ihr Unternehmensstandort hier nicht aufgeführt sein, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch darüber, ob wir eine Vollbetreuung anbieten können. Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen auch für Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung durch unser Haus zur Verfügung. 

Einzelverträge ohne vertragliche Bindung

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Durchführung einzelner arbeitsmedizinischer Vorsorgen oder anderer Untersuchungen z.B. nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) oder der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) auch als Einzelauftrag ohne vertragliche Bindung an.


Gerne steht Ihnen Frau Paske für Preisanfragen zur Verfügung.

Verena Paske
Sekretariat der Geschäftsführung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik!



Standort DUISBURG

ASD Rhein-Ruhr

Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg 

 

Telefon: 0203 / 800 45-21

Telefax: 0203 / 800 45-23
E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Standort KLEVE

ASD Rhein-Ruhr
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Prinzenhof 2

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 97 66 61

Telefax: 02821 / 89 95 22

E-Mail: info@asd-rhein-ruhr-kleve.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Logo ASD Rhein-Ruhr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik in Duisburg und Kleve

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