Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen

Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob eine Person physisch und psychisch für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit geeignet ist.


Eignungsuntersuchungen können durch verschiedene Rechtsgrundlagen begründet sein. Hierbei kann es sich um staatliche Vorgaben, wie z.B. Gesetze und Verordnungen oder arbeitsrechtliche Grundlagen wie Tarifverträge handeln. Auch sogenannte Einstellungsuntersuchungen, die in der Regel vor der Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden und deren positiver Ausgang oftmals als Kriterium für das endgültige Zustandekommen eines Arbeitsvertrages dienen, gehören zu den Eignungsuntersuchungen.
Auch bei den meisten verkehrsrechtlichen Untersuchungen handelt es sich um Eignungsuntersuchungen. 

In Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge enthalten die Bescheinigungen für Eignungsuntersuchungen immer ein Ergebnis, welches Aufschluss darüber gibt, ob die untersuchte Person für eine bestimmte Aufgabe geeignet ist. Konkrete Diagnosen, welche der Empfehlung der Betriebsmediziner*innen zugrunde liegen, werden auch hier nur der untersuchten Person und nicht den Arbeitgebenden mitgeteilt. 

Arbeitsmedizin - Eignungsuntersuchung - Betriebsärztin mit Anamnesebogen


Im Folgenden führen wir exemplarisch einige Eignungsuntersuchungen auf, die in unseren Zentren in Duisburg und Kleve durchgeführt werden. Sollte die von Ihnen benötigte Eignungsuntersuchung nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns doch bitte, um zu erfahren, ob wir die gewünschte Untersuchung durchführen können: 

  • Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G 41)
  • Einstellungsuntersuchungen (bei uns z.B. A 01)
  • Gefährliche Baum- und Forstarbeiten (bei uns A 12)
  • Sehfähigkeit nach DIN EN ISO 9712 (bei uns A 25)
  • Untersuchung nach § 4 Rettungsgesetz (RettG) (bei uns A 31)
  • Untersuchung nach TRGS 512 Begasung (bei uns A 51)
  • Untersuchung für Arbeiten auf Offshore-Anlagen (bei uns A 110)
  • Eignungsuntersuchung für die Feuerwehr (bei uns A118)
  • Untersuchung gemäß § 3 Abs. 4 TVöD (bei uns A 119)
  • Untersuchung nach § 8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) (bei uns A 122)
  • Untersuchung nach § 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) (bei uns A 124)
  • Eignungsuntersuchung gemäß VDV 714 (bei uns A 128)
  • Eignung von Beamten-bzw.DO-Bewerbern (bei uns A 134)


Zu allen Untersuchungen bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls vorhandene Sehhilfe und Hörhilfe
  • Impfausweis
  • falls vorhanden,
    Ihren Sicherheitspass
  • bitte die nebenstehenden Formulare herunterladen und ausgefüllt mitbringen


Für Terminanfragen oder Informationen zu arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.


Vanessa Meier - Terminvergabe - ASD Rhein Ruhr Duisburg

Vanessa Meier
Terminvergabe in Duisburg

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