Binnenschifffahrt


Tauglichkeitsuntersuchungen

Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Die medizinische Tauglichkeit muss vom Besatzungsmitglied für jede Erteilung eines Befähigungszeugnisses durch den Tauglichkeitsnachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen werden. Sofern die Tauglichkeit nicht auf einen anderen Zeitrahmen befristet wurde, muss diese erneut ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nachgewiesen werden.

Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen müssen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ihre Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erneut nachweisen, danach nach weiteren 5 Jahren. Ab dem 70. Lebensjahr ist der Nachweis alle 2 Jahre wieder erforderlich (§22 (1) BinSchPersV).

Das ärztliche Zeugnis muss von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt sein, die die Voraussetzungen zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß BinSchPersV erfüllen, d.h. die von der BG Verkehr auf Grundlage binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften zugelassen worden sind.


Bitte bringen Sie folgendes zu allen Untersuchungen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls vorhandene Sehhilfe und Hörhilfe
  • bitte die nebenstehenden Formulare herunterladen und ausgefüllt mitbringen


Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte



Zulassungsverfahren

Die BG Verkehr wird bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens von der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt.


Anträge richten Sie bitte direkt an:

ASD Rhein-Ruhr GmbH

Frau Dr. Karin Wittinghofer

Düsseldorfer Str. 193

47053 Duisburg

 

Die BG Verkehr und die ASD Rhein-Ruhr GmbH prüfen nach Antragseingang, ob die jeweils einschlägigen Voraussetzungen nach den Vorgaben der Binnenschiffspersonalverordnung (§ 24 (2) BinSchPersV i. V. m. Anlage 6a) vorliegen.


Für Terminanfragen oder Informationen zu Arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.


Frau Dr. Karin Wittinghofer
Geschäftsbereichsleiterin

 

Frau Dr. Wittinghofer steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Zulassungsverfahren für Binnenschifffahrtsuntersuchungen zur Verfügung.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik!



Standort DUISBURG

ASD Rhein-Ruhr

Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg 

 

Telefon: 0203 / 800 45-21

Telefax: 0203 / 800 45-23
E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Standort KLEVE

ASD Rhein-Ruhr
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Prinzenhof 2

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 97 66 61

Telefax: 02821 / 89 95 22

E-Mail: info@asd-rhein-ruhr-kleve.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Logo ASD Rhein-Ruhr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik in Duisburg und Kleve

Folgen Sie uns!