Unterweisungen


Ein weiterer wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes sind die sogenannten „Unterweisungen“.

Sie dienen dazu, die Mitarbeitenden über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren. Wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten sind wirksame Unterweisungen.

 

Auch die Pflicht Unterweisungen durchzuführen, begründet sich auf verschiedensten Gesetzen, z.B. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und vielen weiteren.

 

Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt bei dem/der jeweiligen Unternehmer*in, gleichwohl ist es möglich, diese Aufgabe an geeignete Mitarbeitende, in der Regel Führungskräfte, zu delegieren. In der Praxis werden Unterweisungen daher häufig durch die jeweiligen Fachvorgesetzten durchgeführt. 

Die Experten der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützen Sie dabei, Unterweisungsbedarfe zu erkennen, Unterweisungen inhaltlich vorzubereiten und unterweisende Mitarbeitende zu coachen.


Unterweisungsanlässe:

Erstunterweisung

  • Eintritt von neuen Mitarbeitenden ins Unternehmen
  • Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens
  • Neue Verfahrensweisen werden eingeführt

Wiederholungsunterweisung

  • regelmäßige Unterweisung (mindestens jährlich, mindestens halbjährlich nach JArbSchG)
  • verhaltensabhängige Unterweisung bei sicherheits- oder gesundheitswidrigem Verhalten

Wiederholungsunterweisung bei besonderen Anlässen

  • Unfällen, Berufskrankheiten,
  • Beinahe-Unfällen oder auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen,
  • Arbeitsaufgaben mit besonders hohen Gefährdungen,
  • ungewöhnliche oder selten vorkommende Arbeiten

Typische Unterweisungsthemen

 

Hier unterscheidet man in der Regel zwischen betriebsbezogenen, tätigkeitsbezogenen und personenbezogenen Unterweisungsthemen.

 

Es folgt eine kleine Auswahl an typischen Unterweisungsthemen:

  • Verhalten bei Unfällen,
  • vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall,
  • Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation),
  • Ladungssicherung,
  • persönliche Schutzausrüstungen (PSA),
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol),
  • Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege,
  • Lärm,
  • Heben und Tragen,
  • Anschlagen von Lasten,
  • Umgang mit Maschinen,
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 

Unterweisungsnachweis

Alle durchgeführten Unterweisungen sind zu dokumentieren. Der Unterweisungsnachweis sollte zumindest das Unterweisungsthema, die Unterschrift des/der Unterweisenden, die Unterschrift des / der Unterwiesenen sowie das Unterweisungsdatum enthalten. Die Nachweise sollen gemäß den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.  


Gerne beantworten wir alle Fragen und Anfragen zu Unterweisungen.

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