Sie unterstützen Arbeitgebende bei der Implementierung
Auch die Beratung von
gehört zum klassischen Aufgabenspektrum der Arbeitsmedizin.
Zur Erlangung von Erkenntnissen zur Arbeitsfähigkeit und Einsetzbarkeit von Beschäftigten, die z.B. nach einer längeren Krankheitsphase mit Einschränkungen in den Betrieb zurückkehren, erstellen wir auf Wunsch des Unternehmens und mit Zustimmung der betroffenen Personen Kurzgutachten, zu sogenannten „Fragen der Einsatzfähigkeit“ (FDE). Diese Leistung führen wir ausschließlich für unsere Vertragskunden unter Berücksichtigung konkreter Fragestellungen und in Kenntnis der Arbeitsbedingungen vor Ort durch (konkrete Fragestellung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzbeschreibung sind hier zwingend erforderlich!).
Die Betriebsmediziner*innen der ASD Rhein-Ruhr GmbH stehen auch öffentlichen Auftraggebern wie Arbeitsgerichten und den Integrationsämtern der Kommunen als Gutachter für arbeitsmedizinische Sachverhalte zur Verfügung.