Bei uns können Sie fachärztliche Untersuchungen, psychologische Leistungstests und Untersuchungen der Sehfähigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchführen lassen. Sparen Sie sich den Gang zu verschiedenen Fachärzten und vereinbaren Sie bei uns Ihren Termin für alle relevanten Untersuchung nach der FeV.
Für die Verlängerung des Führerscheins oder des Personenbeförderungsscheins benötigen Sie in der Regel folgende Untersuchungen zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt:
- Fachärztliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung - FeV (bei uns A 11)
- Untersuchung des Sehvermögens nach der Fahrerlaubnisverordnung – FeV (bei uns A 48)
- Psychologischer Leistungstest nach der Fahrerlaubnisverordnung (Personenbeförderung) – FeV (bei uns A 47)
Falls Ihr Führerschein oder Ihr Personenbeförderungsschein in der nächsten Zeit ablaufen sollte, melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir Ihnen einen passenden Termin anbieten können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.